EMPFEHLUNGEN FÜR PISTENGEHERINNEN

Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit, vom 6.12.2005

1.)Warnhinweise sowie lokale Regelungen beachten.

2.) Der Sperre einer Piste oder eines Pistenteils Folge leisten: beim Einsatz von Pistengeräten – besonders mit Seilwinden – und Lawinensprengungen ist eine Sperre der Piste aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Arbeiten unumgänglich.

3.)Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen.

4.)Queren der Piste nur an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander.

5.)Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren: über Nacht festgefrorene Spuren können die Pistenqualität stark beeinträchtigen.

6.)Bis 22:30 Uhr oder einer anderen vom Seilbahnunternehmen festgelegten Uhrzeit die Pisten verlassen.

7.)Sichtbar machen: bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Stirnlampe, reflektierende Kleidung etc.verwenden.

8.)Bei besonders für PistengeherInnen gewidmete(n) Piste(n) nur diese benützen.

9.)Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.

10.)Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren

entrichten.


Diese Regeln verstehen sich als Ergänzung zu bestehenden FIS-Verhaltensregeln.